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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 19/06   

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https://dejure.org/2006,34021
VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 19/06 (https://dejure.org/2006,34021)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.09.2006 - VGH W 19/06 (https://dejure.org/2006,34021)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. September 2006 - VGH W 19/06 (https://dejure.org/2006,34021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren über eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Wahlprüfungsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz; Demokratieverständnis der rheinland-pfälzischen Verfassung (LV, RP) und das entsprechende Leitbild des Wahlbürgers; Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    LandesG ü. d. Verfassungsgerichtshof § 2 Nr. 3; ; LWPG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; LWPG § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; LWPG § 13 Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 19/06
    Gegen das Verbot amtlicher Wahlbeeinflussung wäre - unter den hier gegebenen Umständen - verstoßen worden, wenn die Wahlorgane durch die vorgegebene Wickelfalzung der Stimmzettel unter Verletzung der ihnen obliegenden Neutralitätspflicht auf die Willensbildung der Wählerinnen und Wähler in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten von Wahlbewerbern eingewirkt hätten (vgl. BVerfGE 44, 125 [138 ff.]; 103, 111 [125 ff.]).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 19/06
    Gegen das Verbot amtlicher Wahlbeeinflussung wäre - unter den hier gegebenen Umständen - verstoßen worden, wenn die Wahlorgane durch die vorgegebene Wickelfalzung der Stimmzettel unter Verletzung der ihnen obliegenden Neutralitätspflicht auf die Willensbildung der Wählerinnen und Wähler in mehr als nur unerheblichem Maße parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten von Wahlbewerbern eingewirkt hätten (vgl. BVerfGE 44, 125 [138 ff.]; 103, 111 [125 ff.]).
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